Kommentar: Ernestus Baron von Renteln
Sind Neuträlitätsverträge für in erster Linie Finnland und Österreich existentiell vereinbar mit einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union und in zweiter Hand für die neutrale Schweiz ausgestattet mit einem Platz, unter der Voraussetzung ratifizierter EMRK (Europäische Menschenrechte), im Europarat bei gleichzeitiger Missachtung Schweizerischer Bundesgesetzgebung, das zu gegebenenfalls wie im Fall Herrn Prof. Dr. Reinhold Hohl zur Befangenheit im Amt und der damit verbundenen Korruption führen kann?
Ist es ausgeschlossen Rechtsbeugung in der Schweiz ausgestattet, mit einer Bundesgesetzgebung zum Schutze „Direkter Demokratie“ und Schweizer Staatsbürger Abhängigkeit zum politisch besetzten Arbeitnehmer, käuflich zu erwerben?